Am 14.04.2026 von 10.30Uhr bis 12.30Uhr
Laut einer Studie der BAuA kommen nur 40% der Betriebe der gesetzlichen Pflicht nach, langzeiterkrankten Mitarbeitenden ein BEM anzubieten, obwohl das BEM seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX) ist und Arbeitgebende verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Doch der Nutzen eines nachhaltigen und rechtssicheren BEM´s geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus, es bietet sowohl für Arbeitgebende als auch für Beschäftigte zahlreiche Chancen. Eine Studie des BMAS zeigt, dass ein BEM zur Reduzierung von Fehlzeiten und zu einer stärkeren Fachkräftebindung durch individuelle Lösungen zur Arbeitsgestaltung und dem damit verbundenen Erhalt des Arbeitsplatzes beiträgt.
Zudem können die Ergebnisse des BEM´s in die Managementbewertung einfließen und dadurch Führungskräften aufzeigen, wo zukünftiger Handlungsbedarf entstehen kann. Das BEM ist somit nicht nur ein reaktives Instrument, sondern kann im Rahmen der Prävention ebenfalls wichtige Erkenntnisse liefern.
Das Meet-up bietet zum einen die Betrachtung eines BEM aus unternehmensstrategischer Sicht. Hier liegen die Schwerpunkte auf dem wirtschaftlichen Nutzen, den Einfluss auf die Arbeitgeberattraktivität und den Erfolgsfaktoren eines professionellen BEM. Es werden außerdem wertvolle Hilfestellungen zum rechtsicheren Aufbau, Umsetzung und Weiterentwicklung eines BEM´s gegeben.
Zum anderen bietet das Meet-up die Möglichkeit, Fragen zur gesetzteskonformen Implementierung und Gestaltung sowie zu Mitbestimmungsrechten von BR/PR/MAV an eine Fachanwältin für Arbeitsrecht zu richten.
Die Veranstaltung bietet zu dem die Möglichkeit, Erfahrungen rund um „Stolpersteine und Erfolgsfaktoren“ zur Umsetzung eines BEM´s mit den Fachreferenten und anderen beteiligten Betrieben zu teilen.
Abschließend stellen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in kompakter und praxisnaher Form ihr Unterstützungsangebot zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines BEM´s vor.
14.04.2026
Dieses Veranstaltung wurde von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. mit 2 CDMP-Rezertifizierungsstunden anerkannt.
Am 14.04.2026 von 10.30Uhr bis 12.30Uhr
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Ausgebucht
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