Mit dem Cannabisgesetz hat die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben zum 1. April beschlossen, bei dem viele Fragen noch ungeklärt zu sein scheinen. Einer der wichtigsten Punkte für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist die Frage nach dem Umgang mit Cannabisprodukten im betrieblichen Alltag. Was sollten und müssen Betriebe zum eigenen und zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und KlientInnen regeln (z.B. Dienstvereinbarungen/Arbeitsanweisungen)? Wer unterstützt sie dabei? Wie sieht die Haftung aus?

Wie diese Vorgaben in die Praxis umgesetzt werden können, stellt uns in unserem Hands-On am 16. April, Herr Thorsten Grett-Förster (Referent für betriebliche Suchtarbeit und Suchthilfe der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.), vor.

Das Cannabis-Gesetz: Was folgt daraus?
Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang.

Dieses Hands-on ist zeitlich länger als unsere üblichen Kurzveranstaltungen. Geplant sind in diesem Hands-on:

  • Informationen zu Cannabis im allgemein und zum „Cannabis-Gesetz“ im speziellen
  • Erörterung möglicher Auswirkungen auf den Konsum in der Gesellschaft und der Arbeitnehmer*innen
  • Ausarbeitung einer möglichen Haltung der Unternehmen unter Berücksichtigung verschiedener Perspektiven, wie Fürsorgepflicht, Arbeitsrecht, Fachkräftemangel, u.a.
  • Ausarbeitung möglicher Handlungsdirektiven, wie betriebliche Suchtkrankenhelfer*innen, Dienstvereinbarungen, etc.

An wen sich die Veranstaltung richtet:

  • Geschäftsführungen und Führungskräfte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
  • Betriebliche Interessensvertetungen
  • Qualitätsbeauftragte 
  • Auszubildende 

Der Einwahllink:

Das Hands-on fand am 16.04.24 von 14.00Uhr bis 16.00Uhr statt. 

Zum Steckbrief:

Zur Veranstaltung:

In dem Hands-on erläuterte Herr Thorsten Grett-Förster (Referent für betriebliche Suchtarbeit und Suchthilfe der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.), die Inhalte und Herausforderungen des neuen Gesetzes zur Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis.

Neben den Schwierigkeiten beim Nachweis von Cannabis-Konsum im Vergleich zu anderen Suchtmitteln, konnten den Teilnehmenden konkrete Empfehlungen für das Handeln im eigenen Betrieb gegeben werden. Dabei wurden die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber/in sowie ein gesundheitsgerechter Arbeitsprozess besonders herausgehoben.

Gemäß § 7(2) DGUV 1 darf der/die Arbeitgeberin Mitarbeitende, „die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen“. Andererseits haben Mitarbeitende die Pflicht zur Befolgung von Weisungen des Unternehmers. So dürfen sie gemäß §15 DGUV 1 sich „durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“.

In dem anschließenden Austausch wurde deutlich, dass es große Unterschiede im Umgang mit Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in den Betrieben existieren. Der Konsens war: Reden hilft – mit den Mitarbeitenden über Rechte und Pflichten und gemeinsame Verabredungen treffen und fixieren. Dazu können u.a. Betriebsvereinbarungen zwischen der betrieblichen Mitbestimmung und dem/der Arbeitgeber/in, Arbeitsanweisungen oder eine Hausordnung beitragen. So kann ein konfliktfreier Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb gelingen.

Die Folien vom Vortrag:

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