Frau Ute Kahl, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Hamburg hat in unserem „Hands-On“ einen Impulsvortrag unter dem Titel: „Geimpft, genesen oder gekündigt?“ zum Thema Impfpflicht im Gesundheitswesen gehalten und stand anschließend für Fragen der Zuhörer bereit.

Folgende Inhalte wurden vorgestellt und besprochen:

  • Vorstellung der Regelung in § 20a Infektionsschutzgesetz (IfsG) und COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
  • Impf- bzw. Nachweispflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe
  • Betroffene Beschäftigtengruppen
  • Nachforschungs- und Dokumentationspflicht der Arbeitgeber
  • Ausnahmen von der Impfpflicht
  • Einbeziehung des Gesundheitsamtes
  • Aufforderung, Abmahnung, Kündigung (personenbedingt/ verhaltensbedingt)?
  • Freistellung als Alternative?
  • Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung von § 20a IfsG
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Fälschung von Nachweispapieren

Profil von RA Ute Kahl

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ute Kahl – CREMON Rechtsanwälte, Cremon 32, 20457 Hamburg

Rechtsanwältin Kahl ist seit ihrer Zulassung im Jahr 2003 auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2009 und arbeitet seit vielen Jahren als Beraterin und Vertreterin in außergerichtlichen Verhandlungen, arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen. Regelmäßig unterstützt sie bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu den Themen Arbeitszeit und Dienstplanung sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Betreuung von Betriebsräten im Gesundheitswesen und in Krankenhäusern. Beschäftigten steht sie in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite und vertritt sie in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und in Kündigungsschutzprozessen. Außerdem ist sie als Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig.

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