Arbeitsschutz ist mehr als ein Pflichtprogramm – er entscheidet über Gesundheit, Sicherheit und letztlich über die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine wirksame und rechtssichere Ausgestaltung bedarf es einer klar geregelten Delegation der Verantwortung.

Doch allzu oft wird Verantwortung wie eine ungeliebte Aufgabe weitergereicht: von oben nach unten, mal an Fachkräfte, mal an Koordinator*innen – häufig ohne klare Befugnisse oder Schulungen, ohne Ressourcen, ohne Transparenz. Was können die Ergebnisse sein? Unsicherheiten bei allen Beteiligten und im schlimmsten Fall Gefährdungen und (straf)rechtliche Konsequenzen für einzelne Personen und die gesamte Einrichtung.

Die unbequeme Wahrheit: Verantwortung lässt sich nicht einfach loswerden. Wer sie unklar oder halbherzig überträgt, trägt am Ende trotzdem die Haftung – und gefährdet die Wirksamkeit des gesamten Arbeitsschutzes. Nur wenn Zuständigkeiten klar benannt und mit echten Handlungsspielräumen versehen werden, entsteht ein System, das wirklich schützt.

Was muss also beachtet werden, wenn verschiedene Akteur*innen am betrieblichen Arbeitsschutz beteiligt sind? Wie können Pflichtenübertragungen im Arbeitsschutz aussehen und was sollte aus juristischer Sicht beachtet werden?

Antworten darauf möchten das Präventionsnetzwerks Nord auf unserem Meet-up mit zwei wichtigen Beiträgen geben:

  • Gesetzliche Grundlagen zur Pflichtenübertragung
  • Rechtssichere Pflichtenübertragung in der betrieblichen Praxis.

Dabei gibt die Rechtsanwältin Frau Ute Kahl (Fachanwältin für Arbeitsrecht) Einblicke in die rechtlichen Anforderungen der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.

Anschließend wird Frau Andrea Schnell (Dezernatsleiterin Neubrandenburg in der Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern) anhand von Praxisbeispielen zeigen, wie die Pflichtenübertragung in der Praxis (nicht) aussehen sollte.

Mehrwert, den die Teilnehmenden mit dem Besuch der Veranstaltungen haben:
  • Fundierte Informationen zu einem hochrelevanten Thema
  • Rechtssichere Empfehlungen und konkrete Lösungsansätze
  • Möglichkeit zur Diskussion und Vernetzung mit Kolleg:innen.
An wen sich die Veranstaltung richtet:

Das Meet-up wird allen Geschäftsführenden, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitskoordinierenden sowie Interessierten empfohlen, die sich mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und den Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeitsschutz beschäftigen.

Zum Steckbrief fürs Merken und Weiterempfehlen:

Die Veranstaltung fand am 29.10.2025 von 10.00-11.30 Uhr statt.

Rückblick: 

Am 29. Oktober fand das Meet-up Hoffen? Raten? Weiterreichen? – Die rechtssichere Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz statt. Im Rahmen des Meet-ups gab Ute Kahl (Fachanwältin für Arbeitsrecht) einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz und erläuterte anschließend, was bei der praktischen Umsetzung beachtet werden sollte. Sie betonte u.a., dass Arbeitgeber Aufgaben delegieren dürfen, aber nicht die Gesamtverantwortung. Außerdem wurde deutlich, welche Voraussetzungen für eine rechtssichere Pflichtenübertragung erfüllt sein müssen. Die Folien mit vielen weiteren wichtigen rechtlichen Informationen und das Video zum Vortrag stehen online zur Verfügung.

 

Im zweiten Teil der Veranstaltung zeigte Andrea Schnell (LAGuS Mecklenburg-Vorpommern) anhand von aktuellen Arbeitsunfällen praxisnah auf, wie diese passieren konnten. Gleichzeitig wurde deutlich, welche Fehler – auch bei der Pflichtenübertragung – zu den Unfällen geführt haben, wie zum Beispiel fehlende Unterweisungen. Aufgrund der Aktualität der Unfälle kann dieser Teil der Veranstaltung leider nicht im Nachgang als Video oder Foliensatz zur Verfügung gestellt werden. 

Zu den Videos und Folien: 

Lesetipps:

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