Laut einer Studie der BAuA kommen nur 40% der Betriebe der gesetzlichen Pflicht nach, langzeiterkrankten Mitarbeitenden ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. 2 SGB IX) und verpflichtet Arbeitgebenden, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Doch der Nutzen eines nachhaltigen und rechtssicheren Betrieblichen Eingliederungsmanagements geht weit über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus, es bietet sowohl für Arbeitgebende als auch für Beschäftigte zahlreiche Chancen. Eine Studie des BMAS zeigt, dass ein BEM zur Reduzierung von Fehlzeiten und zu einer stärkeren Fachkräftebindung durch individuelle Lösungen zur Arbeitsgestaltung und dem damit verbundenen Erhalt des Arbeitsplatzes beiträgt.
Zudem können die Ergebnisse des BEM´s in die Managementbewertung einfließen und dadurch Führungskräften aufzeigen, wo zukünftiger Handlungsbedarf entstehen kann. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist somit nicht nur ein reaktives Instrument, sondern kann im Rahmen der Prävention ebenfalls wichtige Erkenntnisse liefern.
Wie kann ein rechtssicher gestaltetes Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch als strategisches Instrument zur Reduzierung von Fehlzeiten, Sicherung von Fachkräften und Förderung der Mitarbeitendenbindung dienen?
Unser Präsenzworkshop „Das Potential eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement als strategisches Instrument zur Fachkräftesicherung erkennen und umsetzen“ bietet eine Betrachtung zum Aufwand, Nutzen und Chancen aus Sicht einer Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die Angebote der BGW, des Integrationsfachdienstes Stormarn und des Firmenservices der DRV zur Implementierung und Umsetzung des BEM.
Die Inhalte unserer Veranstaltung:
- Grundlagen des BEM`s
- Rechtssichere Ausgestaltung des BEM’s sowie Chancen und Potentiale
- Austausch und Diskussion
- Überblick über die Angebote der verschiedenen Leistungsträger.
Durch den Tag begleiten Sie unsere Referenten Ute Kahl (Fachanwältin für Arbeitsrecht), Jana Stargardt (BEM-Beraterin der BGW), Stephan Ekhoff (Leitung des Integrationsfachdienstes Stormarn) und Uwe Schoenmakers (Firmenservice der DRV).
Die Veranstaltungen findet am 21.08.2025 von 10.00-14.00 Uhr statt.
Der Veranstaltungsort:
Intercity Hotel, Glockengießerwall 14/15, 20095 Hamburg, +49 40 24870-150
An wen sich die Veranstaltung richtet:
Führungskräfte, die praxisnahe Informationen zur rechtssicheren und wirksamen Implementierung eines BEM’s erhalten sowie betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Rolle im BEM-Prozess wahrnehmen und so die Interessen der Beschäftigten kompetent vertreten wollen.
Hinweis: Der Workshop ist auf 30 Teilnehmende begrenzt!
Zum Steckbrief und zum Programm:
Zur Anmeldung:
Die Veranstaltung findet am 21.08.2025 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Hier anmelden:
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