Gewalt und Aggression stellen für jeden Betrieb im Gesundheitswesen eine Herausforderung dar. Um herausfordernden und aggressivem Verhalten bestmöglich zu begegnen und Gewalt zu verhindern, bedarf es eines ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnisses.
Arbeitsschutz hat in diesem Sinn zwei Aufgaben:
Zum einen sollen Mitarbeitende vor körperlichen und seelischen Verletzungen geschützt werden. Arbeitgebende haben die Pflicht, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gewalt möglichst nicht auftritt oder zumindest ein wirksamer Schutz davor besteht. Bei Vorfällen muss passende Hilfe bereitstehen.
Zum anderen soll der Arbeitgebende die Mitarbeitenden ermutigen und fördern, Fehlverhalten im Arbeitskontext zu erkennen und anzusprechen. Kein Verhalten darf grenzüberschreitend sein und die Integrität von Menschen verletzen.
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